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07.02.2012 -   / CET
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SIGNO/KMU-Patentaktion - Details zum Förderprogramm

SIGNO unterstützt innovatives Denken und Handeln!

Im Rahmen der SIGNO-KMU-Patentaktion unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die erste Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung kleiner oder mittlerer Unternehmen.

PAVIS hat seit 1996 bereits über 1.000 Unternehmen im Rahmen der KMU-Patentaktion betreut. Wir haben durch die Vielzahl der bereits bearbeiteten Fälle einen breiten Erfahrungsschatz bei der Abwicklung der Verträge aufgebaut.
SIGNO/KMU-Patentaktion - Details zum Förderprogramm

Die von uns betreuten Antragsteller schätzen besonders unsere unbürokratische Abwicklung. Die mit uns zusammenarbeitenden Patentanwälte tragen zum Erfolg der Aktion wesentlich bei.

Ziel ist es, den aktiven Umgang der teilnehmenden Unternehmen mit Patenten zu fördern.
Antragsberechtigt sind laut Förderrichtlinie Kleinstunternehmen sowei kleine und mittlere Unternehmen

  • der gewerblichen Wirtschaft und der freien naturwissenschaftlich/technischen Berufe,
  • mit Geschäftssitz und bei produzierendem Gewerbe mit Produktionsstätte in Deutschland,
  • die die Kriterien der gültigen KMU-Definition der Europäischen Kommission (ABI. EU Nr. L 124/36 vom 20. Mai 2003) erfüllen,
  • die Forschung und Entwicklung (FuE) selbst betreiben oder betreiben lassen und
  • die in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.

Unternehmen, die im Nebengewerbe ausgeübt werden, können nicht gefördert werden.

Als Nachweis zur Berechtigung der Teilnahme des Unternehmens an der Fördermaßnahme "KMU-Patentaktion" ist mit dem Antrag die Erklärung des Unternehmens zur Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. kleines und mittleres Unternehmen vorzulegen.
Im Rahmen der KMU-Patentaktion werden keine Schutzrechtsanmeldungen gefördert, für die eine Förderung des Bundes, der Länder oder der EU gewährt wird.

Gefördert wird in fünf Teilpaketen
  • TP1: Recherche zum Stand der Technik
  • TP2: Kosten-Nutzen-Analyse
  • TP3: Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für Deutschland
  • TP4: Vorbereitungen für die Verwertung einer Erfindung
  • TP5: Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für das Ausland
mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von maximal € 8.000,--.

Hier finden Sie das elektronische Antragsformular , Anlage 1 und Anlage 2.
Bei Interesse senden Sie bitte das ausgefüllte 6seitige Antragsformular vorab als E-Mail-Anhang in elektronisch editierbarer Form an mail@pavis.de oder an einen SIGNO-Partner Ihrer Wahl. Danach drucken Sie das Antragsformular bitte aus, unterschreiben es und senden es inklusive aller ausgefüllten und unterschriebenen Anlagen wiederum an uns oder den SIGNO-Partner Ihrer Wahl.

Den neuen Flyer können Sie bei PAVIS direkt bestellen. Alle Informationen finden Sie auch auf der SIGNO-Homepage unter www.signo-deutschland.de